Anerkannte Radonmessung
an Arbeitsplätzen mit besonderer Expositionsumgebung
(spezielle Arbeitsplätze)
Betroffene Arbeitsplätze gemäß §98 StrSchG Z 1 bis 4
(Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, untertägige Arbeitsbereiche, Schaubergwerken und –höhlen, Radon-Kuranstalten und -Kureinrichtungen)
Behördlich ermächtigte Überwachungsstelle.