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ANERKANNTE RADONMESSUNG AN ARBEITSPLÄTZEN MIT BESONDERER EXPOSITIONSUMGEBUNG
(SPEZIELLE ARBEITSPLÄTZE)

Wir bieten kundenspezifische Radonmessungen für spezielle Arbeitsplätze an. Im Rahmen eines Beratungsgespräches klären wir Ihren Untersuchungsbedarf, wie die Auswahl der relevanten Arbeitsbereiche und Messorte und die nötige Anzahl von Radondetektoren.

Bitte treten Sie mit uns per Email unter radon@ages.at oder mittels Kontaktformular in Verbindung!

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die FAQ (häufig gestellte Fragen) am Ende dieser Seite!


Was bedeutet „spezielle Arbeitsplätze“?

Unter spezielle Arbeitsplätze versteht man betroffene Arbeitsplätze mit besonderen Expositionsbedingungen gemäß §98 StrSchG Z 1 bis Z 4.

Konkret handelt es sich dabei um Arbeitsplätze in

  • Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser (Z 1)
  • in untertägigen Arbeitsbereichen in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen (Z 2)
  • in Schaubergwerken und –höhlen (Z 3) sowie
  • in Radon-Kuranstalten und -Kureinrichtungen (Z 4).

Was muss bei der Messung beachtet werden?

Für die Ermittlung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen gemäß § 98 Abs. 1 Z 1 bis 4 StrSchG 2020 zur Überprüfung der Einhaltung des Referenzwertes Messort gilt:

  • Die Radonkonzentration ist an allen Arbeitsplätzen zu ermitteln, an denen aufgrund besonderer Bedingungen erhöhte Radonkonzentrationen zu erwarten sind.
  • Die Messdauer beträgt mindestens zwei Monate.

Bitte beachten Sie die erlaubten Messbeginne laut Grafik:

  • In Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser (Z 1) ist der Messbeginn jederzeit möglich (siehe Grafik).

Grafik für Z1

  • In untertägigen Arbeitsbereichen in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen (Z 2) sowie in Schaubergwerken und –höhlen (Z 3) hat die Messung zur Gänze im Zeitraum zwischen 15. April und 15. Oktober zu erfolgen. Der früheste Messbeginn ist bei einer Messzeit von 2 Monaten der 15. April, der spätester Messbeginn mit 15. August (siehe Grafik).

  • In Radon-Kuranstalten und -Kureinrichtungen (Z 4) hat die Messung zur Gänze im Zeitraum zwischen 15. Oktober und 15. April zu erfolgen. Der früheste Messbeginn ist bei einer Messzeit von 2 Monaten der 15. Oktober, der spätester Messbeginn mit 15. Februar (siehe Grafik).

Achtung – das Messgerät darf während der Messung nicht umgestellt werden!

Bezüglich möglich anwendbarer Ausnahmebestimmungen gemäß §6 RnV bitten wir Sie, mit der zuständigen ermächtigten Überwachungsstelle unter radon@ages.at in Kontakt zu treten. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Wie funktioniert die Messung?

Im ersten Schritt empfehlen wir ausdrücklich vor der Bestellung ein Beratungsgespräch mit der zuständigen ermächtigten Überwachungsstelle unter radon@ages.at zu vereinbaren.Es besteht keine Garantie auf Richtigkeit und somit Verwendbarkeit der Messdaten bei einer Messung ohne vorangegangenes Beratungsgespräch. Jegliche dadurch entstehenden Folgekosten sind durch die Kundin / den Kunden selbst zu tragen.

Im zweiten Schritt kann die im Beratungsgespräch vereinbarte Anzahl an Detektoren durch Sie als Kundin / Kunde bestellt werden. Nach erfolgter Bestellung werden Ihnen die Radondetektoren inklusive einer detaillierten Anleitung inkl. Zugangsdaten für Ihr persönliches Benutzerkonto zugesendet.

Melden Sie sich nach der Zusendung mit Ihrer Kundenummer und Passwort auf https://meineradondaten.ages.at an. Tragen Sie nun Ihre persönlichen Daten, Messort, GLN und Startzeit der Messung in Ihrem Benutzerkonto ein.

Die Messung beginnt, sobald Sie die Plastikverpackung der Detektoren geöffnet haben. Stellen Sie den Radtrak³®-Detektor gemäß den Anweisungen auf.

Nach Beendigung der Messung ergänzen Sie in Ihrem Benutzerkonto das Messende. Mit dem Abschluss der Datenerfassung bestätigten Sie, dass die Messung gemäß den Vorgaben der ermächtigten Überwachungsstelle durchgeführt wurde.

Im Anschluss daran senden Sie die Detektoren zur Analyse unverzüglich zurück. Die Messgeräte müssen nicht luftdicht verpackt werden, sondern können lose in einen Umschlag oder Karton zurückgesendet werden.

Schicken Sie die Detektoren an folgende Adresse zurück:

AGES
RARA – Radon
Wieningerstrasse 8
4020 Linz

Ihre Prüfbericht erhalten Sie nach Ablauf der Auswertung per Email bzw. ist er nach Erstellung des Berichtes in Ihrem Benutzerkonto unter https://meineradondaten.ages.at abrufbar.

Bezüglich möglich anwendbarer Ausnahmebestimmungen gemäß §6 RnV bitten wir Sie, mit der zuständigen ermächtigten Überwachungsstelle unter radon@ages.at in Kontakt zu treten. Wir melden uns dann bei Ihnen.